03.04.2020FachbeitragCorona

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Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Vergaberecht

Die Europäische Kommission hat am 01. April 2020 „Leitlinien zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation“ (Amtsblatt der EU, 2020/ C 108 I/01) veröffentlicht. Darin weist sie insbesondere auf verschiedene Möglichkeiten hin, im Rahmen des – insoweit unverändert geltenden - europäischen Vergaberechts möglichst schnell öffentliche Aufträge zu vergeben. 

In einer Notsituation wie dieser sei eine Beschaffung innerhalb weniger Tage und wenn nötig sogar innerhalb von Stunden möglich - und vom Vergaberecht gedeckt. Öffentliche Auftraggeber sollen die Flexibilität, die das Vergaberecht biete, voll ausschöpfen. In den Leitlinien wird klargestellt: 

  • im Fall der Dringlichkeit dürfen die Fristen der einzelnen Verfahren erheblich verkürzt werden; 
  • es bestehen keine Anforderungen an die Mindestanzahl der zu konsultierenden Bewerber;
  • sollte diese Flexibilität nicht genügen, dürfen Aufträge auch direkt vergeben werden;
  • die möglichst schnelle Deckung des unmittelbaren Bedarfs v.a. der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen erfüllen den Tatbestand der „Dringlichkeit“; dies gilt für Liefer- und Dienstleistungen, aber auch für Bauleistungen. 

Wörtlich heißt es in der Einleitung der Mitteilung:

„…in der Praxis bedeutet dies, dass die Behörden so schnell handeln können, wie es technisch/physisch möglich ist“; öffentliche Auftraggeber dürfen „mit potenziellen Auftragnehmern innerhalb und außerhalb der EU per Telefon, E-Mail oder persönlich Kontakt aufnehmen.“

Aus Sicht des BMWi stellt die Mitteilung eine sinnvolle Ergänzung des Rundschreibens vom 19. März 2020 dar. 

Auf unserer Themenseite finden Sie weitere, täglich aktualisierte Hinweise zur Corona-Krise.

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