Vergabe 1072
Rundschreiben des Bundeswirtschaftsministeriums zu Eilvergaben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gestern ein Rundschreiben zu Vergaben in der hoffentlich kurzen Corona-Krise versandt.
Vergaberecht bleibt anwendbar!
Der Inhalt lässt sich auf einen Nenner bringen: Das Vergaberecht bleibt anwendbar. Es bietet genug Spielraum für schnelle Auftragsvergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte.
Fristen können auf 0 Tage verkürzt werden
Praktisch heißt das: Direktvergaben ohne Wettbewerb sind zulässig, wenn es wegen Corona dringend ist. Fristen können auf 0 Tage verkürzt werden. Wenn Anfragen zu lange dauern würden, müssen keine Vergleichsangebote eingeholt werden.
Bestehende Verträge ausweiten
Bestehende Verträge dürfen ebenfalls ohne Verfahren ausgeweitet werden, wenn der Bedarf jetzt kurzfristig entstanden ist.