Update Compliance 9/2016
Aktuelle Hinweise zur Korruptionsbekämpfung
Korruptionsprävention I:
Seminar Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen
Vor kurzem haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Heilberufe geraten damit in den Fokus der Strafjustiz. Künftig kann bislang übliches, strafloses Verhalten nach den §§ 299a und 299b StGB sanktioniert werden.
- Am 15. Juni 2016 stellen wir Ihnen die neue Rechtslage vor und diskutieren mit Ihnen die Auswirkungen der neuen Tatbestände auf Ihre tägliche Praxis. Nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie auf unserer Kanzlei-Website.
Korruptionsprävention II:
Straf- und steuerrechtliche Behandlung von Einladungen zu Fußballspielen
Der internationale Fußball ist in einer schweren Vertrauenskrise. Grund ist der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der Vergabe der FIFA-Turniere. Mit der UEFA-Europameisterschaft steht das nächste große Turnier bevor. „Le Rendez-Vous" in Frankreich ist das Motto – und wieder stellt sich die Frage, was Unternehmen beachten müssen, die Freikarten spendieren möchten: an verdiente Mitarbeiter, Geschäftspartner oder politische Repräsentanten. Um die EM als sportliches Großereignis gemeinsam genießen zu können, müssen bei der Einladung zu Fußballspielen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
- Mit unserem Stichwort „Compliance Rendez-Vous" informieren wir Sie über die straf- und steuerrechtliche Behandlung von Einladungen zu Fußballspielen.
- Im Rahmen des 67. Deutschen Anwaltstages in Berlin, der unter dem Motto steht „Wenn das Strafrecht alles richten soll", referiert Dr. André-M. Szesny, LL.M. zur Neuregelung des § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Thema: „§ 299 StGB – Was bei Sport und Sponsoring zu beachten ist".
Heuking Kühn Lüer Wojtek verfügt über ausgewiesene Expertise im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Wir beraten und verteidigen Unternehmen wie Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellungen und Situationen. Zudem unterstützen wir bei der Einrichtung und Optimierung von Compliance Management-Systemen und führen interne Ermittlungen im Verdachtsfall durch.