Vergabe 1256
Angebotswertung: Detaillierte Punkte-Matrix nicht geboten!
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Angebote auf Basis einer detaillierten Punkte-Matrix zu werten (OLG Frankfurt a.M, 12.08.2021, 11 U 1/21):
Bewertungsgrundsätze
Zwar muss der Auftraggeber für ein transparentes und diskriminerungsfreies Vergabeverfahren die maßgeblichen Zuschlagskriterien mitteilen. Allerdings muss er bei einer Bewertung anhand eines Punkte- und Notensystems in den Vergabeunterlagen nicht angeben, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll. Dies gilt sowohl für die relative als auch für die nichtrelative Bewertungsmethode.
Transparenzanforderungen
Der Auftraggeber hat aufgrund des Transparenzgebotes jedoch die Bewertungskriterien bei einem Konzeptwettbewerb so zu konkretisieren, dass sich die Bewerber ein Bild davon machen können, wofür ihr Konzept eine taugliche Lösung anbieten muss.
Nichtrelativer Maßstab bei Konzeptwettbewerb
Mangels gesetzlicher Vorgaben kann ein nichtrelativer Maßstab auch bei einer funktionalen Ausschreibung bzw. einem Konzeptwettbewerb zulässig sein.