Vergabe 1253
Auftragnehmerwechsel im Insolvenzverfahren
Übernimmt ein neuer Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung im Rahmen der Abwicklung des insolventen ursprünglichen Auftragnehmers, handelt es sich um einen Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Umstrukturierung (EuGH, 03.02.2022, C-461/20).
Zulässige Auftragsänderung
Nach dem EuGH sei der Auftragnehmerwechsel eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit, die gemäß Art. 72 Abs. 1 Buchst. d Ziff. ii der EU-Vergaberichtlinie (2014/24/EU) kein erneutes Vergabeverfahren erfordere.
Keine Übernahme des Geschäftsbereichs erforderlich
Die Regelung sei dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer im Sinne dieser Bestimmung im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers getreten sei. Der Begriff der „Insolvenz“ sei nicht so zu verstehen, dass er auf diejenigen Situationen beschränkt sei, in denen der unter die fragliche Rahmenvereinbarung fallende Geschäftsbereich des ursprünglichen Auftragnehmers zumindest teilweise vom neuen Auftragnehmer übernommen wurde.
Der Begriff der „Umstrukturierung“ umfasse strukturelle Veränderungen auf der Ebene des ursprünglichen Auftragnehmers, wozu u.a. die Zahlungsunfähigkeit einschließlich der zur Abwicklung führenden Insolvenz zähle.