Vergabe 1513
Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen
OLG Düsseldorf, 17.04.2023 - Verg 36/21
Der Auftragswert ist bei Rahmenvereinbarungen gemäß §§ 3 Abs. 4 VgV, 3 Abs. 6 VSVgV nach dem Wert aller geplanten Einzelaufträge zu schätzen.
Abnahmemenge entscheidet
Maßgeblich ist die maximale Abnahmemenge innerhalb einer Rahmenvereinbarung.
Tipp
Die Abnahmemenge muss nicht zwingend als Maximalvergütung angegeben werden. Der Auftraggeber darf auch den maximalen Beschaffungsumfang des Rahmenvertrages nennen.