Vergabe 1386
Ausschluss bei unzutreffenden Preisangaben
Angebote sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn sie nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten (OLG Düsseldorf, 19.05.2021, Verg 41/20).
Kalkulationsfreiheit des Bieters
Der Senat bestätigt die bisherige Spruchpraxis, dass die Bieter in ihrer Kalkulation grundsätzlich frei sind. Trotz der Kalkulationsfreiheit darf ein Bieter jedoch seine Gesamtkosten nicht nach Belieben einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuordnen.
Unzulässige Preisverlagerung
Enthält das Angebot Positionen, die deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegen und kompensieren Positionen dies durch auffällig hohe Angaben, indiziert dies eine unzulässige Preisverlagerung. Kann der Bieter einen solchen Verdacht nicht widerlegen, rechtfertigt es die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preise enthält.
Nachfordern von Preisangaben
Der Öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nicht einmal berechtigt, fehlende Preisangaben nachzufordern, wenn diese den Gesamtpreis verändern und die Wertungsreihenfolge beeinträchtigen.