Vergabe 1330
Ausschluss vom Vergabeverfahren bei Patentrechtsverletzung
Ein öffentlicher Auftraggeber darf ein Unternehmen, das bei seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, ausschließen (OLG Düsseldorf, 22.06.2022, Verg 36/21).
Berufliches Fehlverhalten
Eine Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des Unternehmens hat.
Fehlverhalten bei Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts
Ein berufliches Fehlverhalten liegt unter anderem vor, wenn das Unternehmen Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder Rechte des geistigen Eigentums verletzt. Eine schwere berufliche Verfehlung kann insbesondere vorliegen, wenn das Unternehmen ein fremdes gewerbliches Schutzrecht, wie ein Patentrecht, verletzt.
Kein Ausschluss bei Ausgleich eines Schadens
Der öffentliche Auftraggeber darf das Unternehmen nicht ausschließen, wenn es nachgewiesen hat, dass es für einen ggf. verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat. Zudem muss es nachweisen, dass es Tatsachen und Umstände durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt sowie konkrete und geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.