Update Compliance 5/2018
BaFin veröffentlicht neue Mindestanforderungen an die Compliance im Wertpapierhandel
Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungspraktiken angepasst und jetzt veröffentlicht.
Die Änderungen gehen vor allem auf die Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der entsprechenden Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zurück. Eine Anpassung war zudem wegen der Neufassung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der Delegierten Verordnung zu den Organisationsanforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA erforderlich.
Aufgenommen wurden zudem zusätzliche Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. Diese betreffen
- das Produktfreigabeverfahren (Product Governance),
- die Qualifikation von Mitarbeitern,
- den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und
- Querverkäufe.
Bereits bestehende Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen wurden überarbeitet.
Die BaFin hat weitere Anpassungen bereits in Aussicht gestellt.
Praxishinweis
Wertpapierunternehmen unterliegen einem strengen Compliance-Regime. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entwickeln sich dynamisch – kaum ein Jahr vergeht ohne Regelungsänderungen. Die MaComp enthalten wesentliche Leitlinien für die Organisation und die Inhalte einer Compliance-Organisation im Wertpapierrecht.