09.02.2018Fachbeitrag

Update Compliance 2/2018

BVerfG: Die bei den Anwälten der Volkswagen AG sichergestellten Unterlagen dürfen auch weiterhin vorerst nicht ausgewertet werden

Das Bundesverfassungsgericht verschiebt seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Anwaltskanzleien.

Im Zusammenhang mit der sog. Diesel-Affäre hatte die Staatsanwaltschaft München II im März 2017 die Geschäftsräume einer Rechtsanwaltskanzlei durchsucht. VW hatte zuvor die Kanzlei mit einer internen Ermittlung und der strafrechtlichen Vertretung gegenüber amerikanischen Behörden beauftragt. Im Rahmen der Durchsuchung am 15. März 2017 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft eine große Menge an Aktenordnern und elektronischen Daten mit den Ergebnissen der internen Ermittlung.

Auf Antrag der Kanzlei und des Unternehmens hat das Bundesverfassungsgericht die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen zunächst für sechs Monate gestoppt (BVerfG, Beschl. v. 25. Juli 2017 – Az. 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1582/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17, vgl. Update-Compliance 19/17).

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch länger auf sich warten lassen: Mit Beschluss vom 9. Januar 2018 hat das Gericht seine einstweilige Anordnung um weitere sechs Monate verlängert. Dies bedeutet, dass die bei der Rechtsanwaltskanzlei beschlagnahmten Unterlagen weiterhin unter Verschluss bleiben. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung bei einem sog. internen Ermittler als rechtmäßig oder rechtswidrig qualifiziert. Hiervon hängt ab, ob die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Unterlagen auswerten darf.

Durchsuchungen sind ein wichtiges Thema für Unternehmen

Die Entscheidung ist von einiger Relevanz für Unternehmen und ihre Anwälte. Es stellt sich die Frage, welche Stellung Unternehmen und ihre Anwälte in einem Strafverfahren haben und insbesondere, ob der Staat Zugriff auf die anwaltlichen Unterlagen erhalten darf. Wie weit der Schutz des Anwaltsgeheimnisses reicht, wird in der Praxis äußerst kontrovers diskutiert.

Aber auch im Allgemeinen sind Durchsuchungen für Unternehmen ein zunehmendes Risiko. Anlass für Durchsuchungen in jüngsten Fällen ist vor allem strafrechtliche Produkthaftung, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit sowie Steuerhinterziehung:

Erst Anfang der Woche durchsuchte die Staatsanwaltschaft München II die Ingolstädter Zentrale der Audi AG und das Werk in Neckarsulm. Nur eine Woche zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die Wohnungen von sechs heutigen oder ehemaligen Audi-Motorentechnikern durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt u.a. wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Auslieferung von Dieselfahrzeugen auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt seit dem Jahr 2009.

Vergangene Woche durchsuchten in Nordrhein-Westfalen hunderte Zollbeamte Wohn- und Geschäftsräume von Beschuldigten und Zeugen wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit (vgl. Update-Compliance 1/18).

Zudem wurde Ende vergangener Woche bekannt, dass bereits im Januar mehr als 800 Beamte der Staatsanwaltschaft und verschiedener Steuerfahndungsstellen sowie Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen der Operation „Goldfinger“ Wohn- und Geschäftsräume von über 100 Beschuldigten durchsuchten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft verdächtigt die etwa 100 Beschuldigten, zwischen 2009 und 2016 mittels eines speziellen Konstruktes nicht gerechtfertigte Steuervorteile im dreistelligen Millionenbereich erlangt zu haben. Zur Erzeugung steuerlicher Verluste sollen sich die Beschuldigten einer eigens dafür im Ausland gegründeten Goldhandelsfirma bedient haben, die sog. „Goldfinger-Masche“.

Praxishinweis: Durchsuchungen treffen nicht nur den Verdächtigen, sondern auch Unbeteiligte – jeder kann also betroffen sein. Eine gute Vorbereitung hilft, die strafrechtliche Krise im Unternehmen zu meistern. Eine Hilfestellung bietet unser Erklärvideo (mp4). 

Als PDF herunterladen

Ansprechpartner

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.