Update Compliance Nr. 158
EU-Amtshilfe: Luxemburg liefert Informationen über steuerliche Verhältnisse ab 2014
Was mit der Schweiz gescheitert ist, gelingt der Bundesrepublik Deutschland nunmehr mit Luxemburg: Das EU-Amtshilfeabkommen, dem Luxemburg zugestimmt hat, sieht vor, dass Luxemburg ab 2015 Steuerdaten an die Bundesrepublik liefert, die Zeiträume ab 2014 betreffen. Auch andere Indizien weisen darauf hin, dass es zukünftig einen regen Steuerinformationsaustausch zwischen beiden Ländern gibt.
Das bedeutet
Der deutschen Steuerpflicht unterfallende Kapitalanleger, die Erträge in Luxemburg dem deutschen Fiskus bislang nicht gemeldet haben, laufen Gefahr, entdeckt zu werden - und zwar nicht im Zusammenhang mit Datenklau und staatlich veranlasster Hehlerei bzgl. dieser Daten, sondern wegen des nunmehr eingerichteten Austausch von steuerrelevenaten Informationen zwischen beiden Staaten.
Der geplante Austausch dürfte auch viele sog. Versicherungsmäntel treffen (siehe dazu Interview mit RA Gerd Kostrzewa in der WirtschaftsWoche vom 21.12.2013).
Praxishinweis
Mittelfristig deutet vieles auf einen automatischen Informationsaustausch zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik in steuerlichen Angelegenheiten hin. Ein Indiz ist die Unterzeichnung des OECD-Steuerabkommens u.a. durch Luxemburg. Mit Blick auf die strengen Anforderungen an die sog. "strafbefreiende Selbstanzeige" macht es für Selbstanzeigewillige Sinn, möglichst frühzeitig die für eine Berichtigung erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Dies kann sehr zeitaufwändig sein.