Beihilfe 88
EU-Kommission verlängert Krisen- und Transformationsbeihilferahmen
Die EU-Kommission hat eine Verlängerung einzelner Kapitel des Temporären Krisen- und Transformationsbeihilferahmens (TCTF) beschlossen. Durch den TCTF sollen Förderbeihilfen für grüne Technologien und Industrien beihilferechtlich einfacher und schneller genehmigt werden.
Ursprüngliche Befristung bis Ende Dezember 2023
Die verlängerten Regelungen sollten am 31.12.2023 auslaufen; sie wurden bis 30.06.2024 verlängert.
Begrenzte Beihilfebeträge
Bis Mitte 2024 dürfen Mitgliedstaaten weiterhin begrenzte Beihilfebeträge gewähren. Zusätzlich hob die Kommission die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge von EUR 2 Mio. auf EUR 2,25 Mio. an (Kapitel 2.1).
Ausgleich für hohe Energiepreise
Zudem verlängerte sie Beihilferegelungen für Mehrkosten aufgrund außergewöhnlich stark gestiegener Erdgas- und Strompreise (Kapitel 2.4).
Keine Verlängerung für Darlehen etc.
Regelungen zur Liquiditätshilfe in Form von Garantien (Kapitel 2.2) und von zinsvergünstigten Darlehen (Kapitel 2.3) und zu Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage (Kapitel 2.5) laufen jedoch am 31.12.2023 aus.