Vergabe 1388
EuGH: Wettbewerb für Frequenznutzungsrechte
Ein Auswahlverfahren zur Zuteilung von Frequenznutzungsrechten muss einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb fördern. Auch frühzeitig ausgeschlossenen Bewerbern steht ein Rechtsbehelf gegen die spätere Auswahlentscheidung zu (EuGH, 20.04.2023, C-329/21).
Vorzeitiger Ausschluss eines Bewerbers
Eine nationale Medienbehörde aus Ungarn leitete ein Verfahren zur Versteigerung von Frequenznutzungsrechten ein. Sie schloss einen Bewerber wegen irreführenden Verhaltens aus. Gerichte bestätigten die Entscheidung. Der Bewerber griff im Anschluss die Auswahl der obsiegenden Unternehmen an.
Bewerber trotzdem klagebefugt
Nach Entscheidung des EuGH hat der Bewerber ein hinreichendes Rechtsschutzinteresse. Zwar ist dieser wegen des rechtmäßigen Ausschlusses nicht mehr Adressat der Auswahlentscheidung. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass der Bewerber an einem neuen Versteigerungsverfahren teilnimmt.
Grundsatz der Rechtskraft
Dem Grundsatz der Rechtskraft kommt eine hohe Bedeutung zu. Das Verfahren gegen die abschließende Auswahlentscheidung darf die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zum zulässigen Ausschluss des Bewerbers nicht beeinträchtigen.