12.01.2022Fachbeitrag

Vergabe 1232

Europaweite Ausschreibung verbietet spätere Aufteilung für nationale Vergaben

Teilt ein Auftraggeber einen europaweit ausgeschriebenen Auftrag nachträglich auf und schreibt er ihn dann “in Scheiben“ national statt europaweit erneut aus, missachtet er das Vergaberecht. Verzögert sich das Verfahren dadurch, berechtigt dies den Auftraggeber nicht dazu, den Zuschlag vorzeitig zu erteilen (OLG Rostock, 16.09.2021, 17 Verg 7/21).

Selbstbindung des Auftraggebers an europaweite Ausschreibung

Der Auftraggeber darf einen ursprünglich europaweit ausgeschriebenen Auftrag nicht rechtswidrig in (weitere) Teilleistungen aufteilen und diese unter den national geltenden Bedingungen erneut ausschreiben. Der Grundsatz der Selbstbindung verbietet dem Auftraggeber, ein ursprünglich europaweit ausgeschriebenes Verfahren in (weitere) Lose aufzuteilen und diese im zweiten Anlauf national auszuschreiben. Verstößt ein Auftraggeber gegen diesen Grundsatz, liegt darin ein Verstoß gegen das Vergaberecht.

Kein vorzeitiger Zuschlag in dem nachgelagerten Verfahren

Verzögert sich die Vergabe, weil der Auftraggeber neu ausschreibt, darf er den Zuschlag deshalb nicht vorzeitig erteilen. Der Auftraggeber muss sich an die regulären Fristen halten, denn ihm oblag es das zweite Verfahren nach der rechtswidrigen Aufhebung seines ersten Anlaufs zeitnah einzuleiten.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.