Vergabe 1425, Beihilfe Fördermittel 087
Förderbescheide mit Auflagen zum Vergaberecht
Eine Auflage in einem Zuwendungsbescheid Vergaberecht anzuwenden, ist auch dann wirksam, wenn sie auf einem außer Kraft getretenen Gesetz beruht (VG Magdeburg, 08.12.2022, 3 A 117/20):
Rückforderung wegen Vergabeverstoßes
Eine Kommune erhielt eine Zuwendung für Investitionen im Bildungsbereich. Die Bewilligungsbehörde widerrief die Zuwendung teilweise. Sie ist der Ansicht, die Kommune habe die Auflage gemäß der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) zur Einhaltung des Vergaberechts nicht beachtet. Die Kommune macht geltend, dass keine wirksame Auflage und damit kein Auflagenverstoß gegeben sei. Denn die ANBest-Gk verwiesen auf „Vergabegrundsätze“, die das Land aufgrund der Gemeindehaushaltsverordnung erlassen habe. Diese existierten bei Erlass des Zuwendungsbescheides nicht mehr.
Wirksame Auflage zum Vergaberecht
Laut dem VG Magdeburg liegt eine wirksame Auflage vor. Unerheblich ist, dass das den ANBest-Gk zugrundeliegende Gesetz außer Kraft getreten ist. Durch die Wiedergabe des Wortlauts der Gemeindehaushaltsverordnung ist die Bindung an das Vergaberechts ausdrücklich Bestandteil des Zuwendungsbescheids geworden. Die Kommune hat als öffentlicher Auftraggeber ohnehin das Vergaberecht zu beachten.