17.12.2024Fachbeitrag

Vergabe 1500

Keine Gleichbehandlung von Drittstaaten-Unternehmen

EuGH, 22.10.2024, C-652/22

Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union haben kein Recht auf Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Bieter mit Sitz in Drittstaat

Ein öffentlicher Auftraggeber aus Kroatien schrieb einen Auftrag für eine Eisenbahninfrastruktur aus. Gegen die Vergabeentscheidung wendete sich ein Bieter mit Sitz in der Türkei bei dem zuständigen Gericht in Kroatien. Das Gericht  legte dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorlage vor.

Keine internationale Übereinkunft

Der Europäische Gerichtshof erklärte die Vorlage für unzulässig. Ein Bieter aus einem Drittstaat kann sich bereits nicht auf EU-Richtlinien berufen. Das gilt insbesondere, wenn zwischen dem Drittstaat und der Europäischen Union eine internationale Übereinkunft im Bereich des öffentlichen Auftragswesens fehlt.

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