Vergabe 1500
Keine Gleichbehandlung von Drittstaaten-Unternehmen
EuGH, 22.10.2024, C-652/22
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union haben kein Recht auf Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Bieter mit Sitz in Drittstaat
Ein öffentlicher Auftraggeber aus Kroatien schrieb einen Auftrag für eine Eisenbahninfrastruktur aus. Gegen die Vergabeentscheidung wendete sich ein Bieter mit Sitz in der Türkei bei dem zuständigen Gericht in Kroatien. Das Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorlage vor.
Keine internationale Übereinkunft
Der Europäische Gerichtshof erklärte die Vorlage für unzulässig. Ein Bieter aus einem Drittstaat kann sich bereits nicht auf EU-Richtlinien berufen. Das gilt insbesondere, wenn zwischen dem Drittstaat und der Europäischen Union eine internationale Übereinkunft im Bereich des öffentlichen Auftragswesens fehlt.