Vergabe 1297
Nachträgliche Festlegung der Bewertungsmethode
Auftraggeber dürfen ausnahmsweise auch noch nach Öffnung der Angebote die Bewertungsmethode festlegen (KG, 27.06.2022, Verg 4/22).
Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung muss der Auftraggeber – anders als die Bewertungsmethode – in den Ausschreibungsunterlagen verbindlich festschreiben.
Änderung der Bewertungsmethode
Der Auftraggeber darf eine Bewertungsmethode nachträglich festlegen und auch ändern, wenn dies die Angebotserstellung nicht beeinflusst und keinen Bieter diskriminiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber eine zunächst vergaberechtswidrige Bewertungsmethode berichtigt.
Festlegung ist verbindlich
Wenn sich Auftraggeber einmal auf eine zulässige Bewertungsmethode festgelegt haben, sind sie daran gebunden.