27.06.2023Fachbeitrag

Vergabe 1387

OLG Düsseldorf legt Verfahren über Ladesäulen dem EuGH vor

In dem Streit um den Betrieb von Ladesäulen an Autobahnraststätten setzt das OLG Düsseldorf das Verfahren aus, um den EuGH zu befragen (OLG Düsseldorf, 16.06.2023, Verg 29/22). 

Auftragsvergabe ohne Vergabeverfahren 

In den 90er Jahren schloss der Bund ohne Vergabeverfahren mit einer damals bundeseigenen Gesellschaft für 40 Jahre Konzessionsverträge über den Betrieb von Raststätten und Tankstellen. Die Gesellschaft wurde in der Folge privatisiert und in „Tank & Rast“ umbenannt. 2021 erweiterte der Bund die bestehenden Verträge um das Errichten und Betreiben von Ladestationen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

Wegfall der Inhouse-Voraussetzungen 

Dagegen wendeten sich zwei Betreiber von Ladestationen. Die Auftragserweiterung sei unzulässig, denn die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe seien durch die Privatisierung weggefallen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Die Ergänzung sei zulässig, denn bei Abschluss der Verträge sei nicht absehbar gewesen, dass die Erweiterung erforderlich sein würde.

Vorlage an EuGH 

Das OLG setzt das Verfahren aus und legt es dem EuGH vor. Der EuGH muss nun klären, ob Auftraggeber Konzessionsverträge erweitern dürfen, wenn die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe in der Zwischenzeit weggefallen sind.

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