07.09.2015Fachbeitrag

Vergabe 649

Vergaberecht „light“ für Flüchtlingsunterkünfte

Die Bundesregierung und verschiedene Bundesländer sehen vergaberechtliche Erleichterungen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vor.

Aktuelles Rundschreiben des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht in seinem Rundschreiben vom 24.08.2015 für den Regelfall davon an, dass sich Auftraggeber auf den Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit berufen dürfen. Damit sind verkürzte Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahren erlaubt. Außerdem sollen Auftraggeber aufgrund des plötzlichen Anstiegs der Flüchtlingszahlen regelmäßig ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wählen dürfen.

Besondere Wertgrenzen

Verschiedene Bundesländer treffen außerdem Verfahrenserleichterungen, unterhalb einschlägiger EUSchwellenwerte. Sie sehen beispielsweise Wertgrenzen für eine vereinfachte Wahl der Freihändigen Vergabe vor. Bisher haben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen solche Vorschriften erlassen.

Tipps für NRW

Besonders positiv ist der Runderlass für Nordrhein-Westfalen: Neben Verfahrensvereinfachungen enthält er konkrete Tipps für Kommunen. Er stellt etwa klar, dass die Anmietung von Bestandsgebäuden vergaberechtsfrei ist.

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