11.02.2022Fachbeitrag

Update Compliance 1/2022

Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

Die EU-Kommission hat am 27. Januar 2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sowie gegen 23 weitere Mitgliedstaaten durch Übermittlung eines sogenannten Aufforderungsschreibens eingeleitet. Diese Staaten haben die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblower-Richtlinie mit Ablauf des 17. Dezember 2021 verstreichen lassen.

Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten zur Einführung von Gesetzen zum Schutz von Hinweisgebern. Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 17. Dezember 2021 nationale Gesetze implementieren, mit denen juristische Personen im privaten und im öffentlichen Sektor zur Einführung von Hinweisgebersystemen verpflichtet werden und Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden. Die Große Koalition hatte den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt, der dann dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer fiel. Die aktuellen Regierungsparteien haben die Umsetzung der Richtlinie zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, ein Entwurf liegt allerdings noch nicht vor.

Hintergrund

Ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren wird von der Kommission eingeleitet, wenn ein EU-Staat die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt.

In einem ersten Schritt ersucht die Kommission mittels eines Aufforderungsschreibens den betroffenen Mittgliedstaat um weitere Informationen. Der Mitgliedstaat hat in der Regel zwei Monate, um eine ausführliche Antwort abzugeben.

Ist die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt, gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Damit fordert sie den Mitgliedstaat auf, eine Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen und sie über die getroffenen Maßnahmen innerhalb von 2 Monaten zu unterrichten.

Verstößt der EU-Staat daraufhin weiterhin gegen das EU-Recht, kann die Kommission den EuGH mit dem Fall befassen. Dieser kann im Falle der mangelnden Umsetzung einer Richtlinie Sanktionen verhängen.

Status Quo

Die Ampel-Koalition dürfte die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland künftig zügig vorantreiben, um Sanktionen der EU zu vermeiden.

Die deutsche Regierung hat jedoch bisher keinen konkreten Umsetzungszeitraum bekundet.

Die drei Ampel-Parteien haben sich aber im Koalitionsvertrag darauf, geeinigt, die EU-Whistleblower-Richtlinie „rechtssicher und praktikabel“ umzusetzen. Sie legten fest, dass Whistleblower „auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“, geschützt werden müssen. Folglich soll das Umsetzungsgesetz über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen.

Worauf müssen Unternehmen sich einstellen?

Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern müssen sich darauf einstellen, kurzfristig zur Einführung von Hinweisgebersystemen verpflichtet zu werden. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern dürfte Deutschland eine verlängerte Umsetzungszeit bis Ende 2023 vorsehen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kommunen sind nach wohl herrschender Meinung schon heute verpflichtet, ein Hinweisgebersystem vorzuhalten. Für sie gelten die Bestimmungen der Richtlinie nämlich unmittelbar.

Praxishinweis

Wir empfehlen Unternehmen bereits jetzt, sich mit den Anforderungen an eine unternehmensinterne Meldestelle und an Folgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Die Aufgaben der internen Meldestelle und die Durchführung von Folgemaßnahmen können ausgelagert werden, etwa an Rechtsanwälte. 

Meldekanäle müssen die Vertraulichkeit (nicht zwingend die Anonymität) der Identität des Hinweisgebers und sonstiger in der Meldung erwähnten Personen sicherstellen.

Der Hinweisgeber muss binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung erhalten.

Es muss eine unparteiische Person oder Abteilung benannt werden, die für die Folgemaßnahmen zu den Melden zuständig ist. Es kann sich hier um dieselbe Person oder Abteilung handeln, die auch für die Entgegennahme von Meldungen zuständig ist.

Nicht nur die EU-Richtlinie und das bald zu erwartende Umsetzungsgesetz verpflichten Unternehmen zur Einführung von Whistleblower-Hotlines. Spezialgesetze im Finanz- und Versicherungswesen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, aber auch die allgemeine Aufsichtspflicht des Unternehmensinhabers gebieten Hinweisgebersysteme als Instrument zur Entdeckung und zur Prävention von Rechtsverstößen.

Als PDF herunterladen

Ansprechpartner

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.