Update Arbeitsrecht Mai 2020
Sozialpaket II (Änderungen zum Kurzarbeitergeld)
Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise bewiesen, dass sie zu schnellem und pragmatischem Handeln fähig ist. Nachdem die Bedingungen für die Zahlung des Kurzarbeitergeldes in der Vergangenheit bereits den Corona-Umständen angepasst wurden, verabschiedete der Bundestag am 14. Mai 2020 mit dem Sozialpaket II weitere Änderungen. Die für das Arbeitsrecht relevanten Änderungen werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Mit dem Sozialpaket II wird eine schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde. Ab dem 4. Bezugsmonat wird das ausgezahlte Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Bei Haushalten mit Kindern werden jeweils 7 Prozent dazugerechnet (also 77 Prozent ab dem 4. Monat, 87 Prozent ab dem 7. Monat). Diese Maßnahme gilt jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2020.
Außerdem wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, noch einmal geöffnet. Zum einen wurde die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit ab Bezug des Kurzarbeitergeldes aufzunehmen, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Als Höchstgrenze für den Hinzuverdienst gilt weiterhin das bisherige Monatseinkommen. Die neu aufgenommene Nebentätigkeit muss nicht mehr wie bisher in einem systemrelevanten Bereich ausgeübt werden, sondern es kann jeder Beruf aufgenommen werden.
Schließlich wird die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld einmalig um drei Monate verlängert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anspruch auf das Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde. Grund dafür ist, dass Arbeitslose aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nur sehr geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung haben.
Damit soll der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt und den fortdauernden Einschränkungen, bedingt durch die Corona-Pandemie, Rechnung getragen werden. Inwiefern diese Maßnahmen jedoch die erwünschte Wirkung erbringen, wird sich erst noch zeigen. Insbesondere der Erfolg einer Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten ist mit Skepsis zu sehen. Hier bleibt abzuwarten, ob es für alle Kurzarbeiter genügend Arbeitsangebote geben wird und ob sie diese angesichts fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten wahrnehmen können.