Update Compliance 1/2020 | Update Investmentfonds Nr. 15
Corporate Social Responsibility: BaFin veröffentlicht Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Am 20.12.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zum Umgang mit dem immer bedeutsamer werdenden Thema Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Es soll den von ihr beaufsichtigten Unternehmen als Orientierungshilfe dienen. Die BaFin sieht ihr Merkblatt als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze), das die Unternehmen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips, d.h. ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil angemessen, im Bereich von Nachhaltigkeitsrisiken zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein adäquates Risikomanagementsystem anwenden können. Ferner biete das Merkblatt Anstoß zu einer sinnvollen Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute. Es verfolge indes nicht das Ziel, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren.
Risikoverständnis der BaFin
Die BaFin versteht unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben kann. Die BaFin erwartet, dass sich beaufsichtigte Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinandersetzen und dies dokumentieren.
Angemessene Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken
Das Merkblatt geht im Detail auf Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Strategieverantwortung und die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäftsorganisation ein. Die BaFin empfiehlt eine strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei soll die Gesamtverantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung im Unternehmen (Risikokultur) sowie die Institutionalisierung im Rahmen festgelegter Prozessstrukturen bei der Geschäftsleitung liegen.
Herzstück des Merkblatts sind Ausführungen zum Risikomanagement. Ausführlich dargestellt werden die Anforderungen an die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse, klassische Methoden zur Steuerung und/oder Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie Verfahren zwecks Identifizierung und Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken. Zudem werden die Besonderheiten für nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beaufsichtigte Unternehmen mit Blick auf die Einbindung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement skizziert.
Des Weiteren befasst sich das Merkblatt mit Stresstests einschließlich Szenarioanalysen. Abschließend erörtert die BaFin den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken unter dem Aspekt der Auslagerung bzw. Ausgliederung sowie auf Gruppenebene und äußert sich zu Nachhaltigkeitsratings.
Praxishinweis
Das Thema Nachhaltigkeit stellt beaufsichtigte Unternehmen vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Zwar sind die jetzt von der BaFin in ihrem Merkblatt empfohlenen Good-Practice-Ansätze nicht rechtsverbindlich. Der Präsident der BaFin, Felix Hufeld, hat aber in Interviews die Erwartung der BaFin geäußert, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken schon jetzt angemessen steuern, und zudem prognostiziert, dass in den kommenden Jahren entsprechende Standards verbindlich auf europäischer Ebene festgelegt werden. Daher lohnt die Auseinandersetzung mit den von der BaFin formulierten Good-Practice-Ansätzen in jedem Fall.
Zudem verpflichten §§ 289b f. HGB bestimmte Aktien- und Kommanditgesellschaften auf Aktien dazu, ihre Lageberichte um nichtfinanzielle Erklärungen zu erweitern. Diese Erklärungen haben Maßnahmen der jeweiligen Gesellschaft im Hinblick auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelage, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung zu erläutern.
Schließlich wird Corporate Social Responsibity zunehmend von Geschäftspartnern eingefordert, denn Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist für viele Unternehmen ganz unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen ein wichtiges Marketinginstrument gegenüber dem insoweit sensibiliserten Kundenkreis.
Gerne beraten wir Sie bei der Identifizierung und Bewertung der für Ihr Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsrisiken und unterstützen Sie darüber hinaus dabei, relevante Nachhaltigkeitsrisiken unter Berücksichtigung der von der BaFin empfohlenen Good-Practice-Ansätze angemessen in Ihr Risikomanagement zu integrieren.