17.12.2021Fachbeitrag

Update Compliance 19/2021

EU-Whistleblower-Richtlinie: Deutschland verpasst die Umsetzungsfrist, Heuking launcht den WhistleFox – denn einige Vorschriften könnten schon jetzt wirksam sein!

Bis zum heutigen 17. Dezember 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie umgesetzt haben. Deutschland wird diese Frist verpassen. Ein von der Großen Koalition vorgelegter Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes fiel der Bundestagswahl zum Opfer. Die Ampelkoalition hat noch keinen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes vorgelegt. Ein solches Gesetz wird aber kommen.

Ohnehin dürften manche Vorschriften der EU-Richtlinie ab morgen unmittelbare Anwendung finden. Diese "self executing" Regelungen treffen Behörden, öffentliche Verbände und kommunale Unternehmen.

Die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie sieht vor, dass Organisationen aus dem privaten wie auch aus dem öffentlichen Sektor mit mindestens 50 Mitarbeitern Hinweisgebersysteme einzuführen haben (näher Update Compliance Nr. 18/2021).

Die Richtlinie muss durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies noch nicht der Fall. Ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz wird aber kurzfristig erwartet, denn die neue Bundesregierung wird kein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Aus diesem Grunde ist es Unternehmen, die noch kein Hinweisgebersystem haben, das den Vorgaben der Richtlinie entspricht, dringend anzuraten, ein solches kurzfristig einzuführen.

Besonders eilig dürften es juristische Personen des öffentlichen Sektors - vor allem Behörden, öffentlich-rechtliche Stiftungen und kommunale Unternehmen - haben. Denn obwohl kein nationales Umsetzungsgesetz existiert, dürften die Vorschriften der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie auf sie unmittelbare Wirkung entfalten, und zwar bereits ab morgen (so z. B. Gerdemann, NJW 2021, 3489 ff.).

Hinweisgebersysteme müssen demgemäß eingerichtet sein, die Anonymität hinweisgebender Personen gewährleisten, Rückmeldungen an Hinweisgeber gewährleisten und Unternehmen in die Lage versetzen, durch Whistleblowing frühzeitig Erkenntnisse zu Rechtsverstößen im Sinne der Richtlinie zu erfahren.

Die Compliance-Experten von Heuking Kühn Lüer Wojtek beraten Unternehmen und Organisationen des privaten wie des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Compliance, derzeit insbesondere auch zur Einführung von Hinweisgebersystemen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind zudem Ombudspersonen und Vertrauensanwälte für zahlreiche Unternehmen.

Darüber hinaus launcht Heuking jetzt mit dem WhistleFox ein selbst entwickeltes LegalTech-Produkt, das die Entgegennahme von Hinweisen, die juristische Fallbearbeitung und das Reporting digital abbildet. Heuking begleitet für seine Mandanten den gesamten Melde- und Fallbearbeitungsprozess rechtlich: Auf diese Weise wird der Mandant frühzeitig für rechtliche Risiken, Pflichten und umzusetzende Maßnahmen sensibilisiert.

Damit bietet Heuking Unternehmen, Behörden, Kommunen und Verbänden eine vollumfängliche Lösung für eine rechtskonforme Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie, ohne dass eigene interne Organisationsstrukturen geschaffen oder eine kostspielige Implementierung beim Unternehmen auf eigenen Servern notwendig wären.

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