Zurück zum Profil von Dr. Christoph Gerhard

Veröffentlichungen von Dr. Christoph Gerhard

2024

2023

Social Media Guidelines: Warum sie wichtig sind
Klinik Einkauf, S. 43 ff., Dezember 2023
Wurde der Betriebsrat vor der geplanten Maßnahme (hier Versetzung) i.S.d. § 99 BetrVG unterrichtet?
Der Betrieb, 2023, Heft 16, S. 965
Wann geht eine E-Mail im Geschäftsverkehr zu? – BGH schafft mit Urteil vom 06.10.2022 Klarheit
NWB Rechnungswesen-BBK, Heft 7, 2023, S. 330ff.
Generelle Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten von Mitarbeitern – Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung
NWB Rechnungswesen-BBK, Heft 5, 2023, S. 230ff.
Mehr anzeigenWeniger anzeigen

2022

„Soll“ heißt eben doch „Soll“ – Anmerkung zu BAG 19.5.2022 (2 AZR 424/21)
BetriebsBerater (BB), Heft 41, S.2368
Anpassungen im „neuen“ Nachweisgesetz – Was Unternehmen jetzt arbeitsrechtlich beachten müssen
NWB Rechnungswesen-BBK, Heft 19, 2022, S. 921-926
Ersatzruhetage sind ganze Werktage – Tarifvertragliche Abweichungen sind möglich
BetriebsBerater (BB), Heft 33/34 2022, S. 1917 ff.
Wer in Quarantäne ist, ist nicht automatisch arbeitsunfähig
ZAU 2022 S.302 – 304, zusammen mit Johannes Reuther, LL.M.
Mehr anzeigenWeniger anzeigen

2021

Kein Platz für nette Gesten – Ein Smiley auf dem Stimmzettel macht diesen ungültig
SPA 2021, 185 f.

2020

Annahmeverzugslohn und Auskunftsanspruch nach § 11 Nr. 2 KSchG – BAG erweckt eine schlummernde Regelung aus dem Dornröschenschlaf
SPA 23/2020, S. 177 f.
Mehr anzeigenWeniger anzeigen

2019

Anspruch auf tarifliche Altersfreizeit für Arbeitnehmer in Teilzeit, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 23. Juli 2019 – 9 AZR 372/18
in: Der Betrieb, 2019, S. 2806
Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Newsletter Update Arbeitsrecht, November 2019

2017

Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Zur Rechtmäßigkeit der Neureglung des § 87f UrhG
Dissertation, 2017, 148 Seiten

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.