Senior Associate

Dr. Christoph Gerhard

Frankfurt

+49 69 975 61-455 +49 69 975 61-200

Sprachen
Deutsch, Englisch
Praxisgruppen/Expertise
Beratungsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht
  • Betriebsübergang
  • Compliance und Arbeitsrecht

Vita

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Zugelassen seit 2019
  • Ausbildung und frühere Tätigkeiten
  • Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht 2021-2022
  • Rechtsreferendariat, OLG Frankfurt am Main 2017-2019
  • Promotion, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Shearman & Sterling LLP, Hengeler Müller und an der Philipps-Universität Marburg 2015-2017
  • Studium der Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg 2010-2015

Mitgliedschaften

  • International Bar Association (IBA)

Veröffentlichungen

2024

2023

Social Media Guidelines: Warum sie wichtig sind
Klinik Einkauf, S. 43 ff., Dezember 2023
Wurde der Betriebsrat vor der geplanten Maßnahme (hier Versetzung) i.S.d. § 99 BetrVG unterrichtet?
Der Betrieb, 2023, Heft 16, S. 965
Wann geht eine E-Mail im Geschäftsverkehr zu? – BGH schafft mit Urteil vom 06.10.2022 Klarheit
NWB Rechnungswesen-BBK, Heft 7, 2023, S. 330ff.
Generelle Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten von Mitarbeitern – Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung
NWB Rechnungswesen-BBK, Heft 5, 2023, S. 230ff.
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2022

„Soll“ heißt eben doch „Soll“ – Anmerkung zu BAG 19.5.2022 (2 AZR 424/21)
BetriebsBerater (BB), Heft 41, S.2368
Anpassungen im „neuen“ Nachweisgesetz – Was Unternehmen jetzt arbeitsrechtlich beachten müssen
NWB Rechnungswesen-BBK, Heft 19, 2022, S. 921-926
Ersatzruhetage sind ganze Werktage – Tarifvertragliche Abweichungen sind möglich
BetriebsBerater (BB), Heft 33/34 2022, S. 1917 ff.
Wer in Quarantäne ist, ist nicht automatisch arbeitsunfähig
ZAU 2022 S.302 – 304, zusammen mit Johannes Reuther, LL.M.
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2021

Kein Platz für nette Gesten – Ein Smiley auf dem Stimmzettel macht diesen ungültig
SPA 2021, 185 f.

2020

Annahmeverzugslohn und Auskunftsanspruch nach § 11 Nr. 2 KSchG – BAG erweckt eine schlummernde Regelung aus dem Dornröschenschlaf
SPA 23/2020, S. 177 f.
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