Vergabe 692
Abgrenzung von Miet- und Bauverträgen im Vergaberecht
Ob ein vergaberechtsfreier Miet- oder ein ausschreibungspflichtiger Bauvertrag vorliegt, hängt davon ab, wie groß der Einfluss des Auftraggebers auf die Umbauplanung des Auftragnehmers ist (OLG Jena, 07.01.2015, 2 Verg 3/15).
Einfluss auf Planung entscheidend
Ein vergaberechtsfreier Mietvertrag liegt vor, wenn sich der Einfluss des Auftraggebers im Rahmen dessen hält, was einem solventen Mieter in der Planungsphase eingeräumt wird, und der Auftragnehmer das Objekt nach Auslaufen des Mietvertrages ohne größeren Aufwand an Dritte weitervermieten kann.
Abhängig vom Einzelfall
Der Einfluss des Auftraggebers ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu bewerten. Das OLG Jena ging hier von einem Mietvertrag aus, weil das Bürogebäude baulich darauf ausgelegt war, die Ansprüche unterschiedlicher Mieter zu erfüllen. Der Auftragnehmer konnte die spezifischen Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers daher durch kleinere Baumaßnahmen umsetzen. Zudem mietete der Auftraggeber nur eine Teilfläche des Gebäudes.