20.01.2020Fachbeitrag

Vergabe 1056

Abweichen vom Leistungsverzeichnis nur im Nebenangebot

Gibt der Auftraggeber bestimmte Bauteilsysteme vor, dürfen Bieter nicht identische aber technisch gleichwertige Systeme nur im Nebenangebot anbieten (OLG Naumburg, 18.10.2019, 7 Verg 4/19).

Systemvorschläge maßgebend

Der Auftraggeber gab im Leistungsverzeichnis Größen und Stückzahlen eines bestimmten Bauteilsystems vor. Die Bieter konnten die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nur mit einem dieses Bauteilsystem enthaltenden Angebot erfüllen, oder mit einem Angebot, dass dem geforderten System in allen Größen und Stückzahlen entspricht.

Leistungsverzeichnis „falsch“ ausgefüllt

Der Bieter bot mit seinem Hauptangebot ein anderes Bauteilystem mit abweichenden Größen und Stückzahlen an. Das vorgegebene Leistungsverzeichnis füllte der Bieter hiervon abweichend mit den Größen und Stückzahlen des vorgegebenen Bauteilsystems aus.

Ausschluss des Hauptangebots

Der Auftraggeber musste das Hauptangebot wegen Abweichungen vom Leistungsverzeichnis ausschließen. Der Bieter hätte das technisch gleichwertige Bauteilsystem als Nebenangebot anbieten müssen. Der Auftraggeber hatte Nebenangebote zugelassen.

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