28.03.2022Fachbeitrag

Vergabe 1239

Anforderungen an die Auftragswertschätzung

Ob der Autragswert den EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, müssen Auftraggeber pflichtgemäß schätzen und diese Schätzung ordentlich dokumentieren (OLG Koblenz, 01.09.2021, Verg 1/21).

Pflichtgemäße Schätzung

Pflichtgemäß geschätzt ist ein Auftragswert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der geplanten Beschaffung veranschlagen würde.

Ernsthafte Prognose

Methodisch setzt die Schätzung des Auftragswerts eine ernsthafte, realistische, vollständige und objektive Prognose voraus, die sich an den Marktgegebenheiten orientiert. Der Auftraggeber muss eine Methode wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzergebnis ernsthaft erwarten lässt, und der Schätzung zutreffende Daten zugrunde legen.

Eingeschränkte Überprüfbarkeit

Im Nachprüfungsverfahren kann die Kostenschätzung auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität geprüft werden. Die Prognose ist der eigentlichen Ausschreibung vorgeschaltet und deswegen mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet. Sie ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie unter Berücksichtigung aller verfügbarer Daten in einer angemessenen und methodisch vertretbaren Weise erarbeitet wurde. Fehlt eine ordnungsgemäße oder plausible Auftragswertschätzung, hat die Nachprüfungsinstanz eine eigene Schätzung durchzuführen.

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