19.08.2020Fachbeitrag

Vergabe 1104

Anforderungen an eine produktscharfe Ausschreibung

Ein öffentlicher Auftraggeber muss die maßgeblichen Grundlagen für eine produktscharfe Ausschreibung für Bieter nachvollziehbar dokumentieren (OLG Celle, 31.03.2020, 13 Verg 13/19). 

Hintergrund 

Eine zentrale Vergabestelle schrieb für mehrere Kommunen digitale Meldeempfänger für Feuerwehren aus, beschränkt auf Geräte eines Anbieters. Ein Konkurrent sah sich an der Abgabe eines Angebots gehindert und stellte einen Nachprüfungsantrag.

Prüfungs- und  Dokumentationspflicht 

Laut OLG Celle muss der Auftraggeber für eine produktspezifische Ausschreibung konkrete Gründe für seine Entscheidung prüfen und dokumentieren.  Pauschale Angaben für eine Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung sowie das subjektive Interesse des Auftraggebers reichen nicht aus.

Grenzen der Heilung von Dokumentationsmängeln 

Dokumentationsmängel können nicht nachträglich geheilt werden, wenn die im Nachprüfungsverfahren diskutierten Probleme nicht im Vergabevermerk angelegt waren.

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