04.04.2019Fachbeitrag

Vergabe 975

Anforderungen an vergaberechtsfreie Open-House-Verträge

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Open-House-Vertrag kein öffentlicher Auftrag ist (OLG Düsseldorf, 31.10.2018, Verg 37/18):

Unbedenklich: einheitliche Vertragspreise

  • Vorgabe einheitlicher Vertragspreise. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Unternehmen aus kaufmännischen Überlegungen von einem Beitritt zu dem Vertrag absehen könnten;

Unbedenklich: Rotationsmechanismus

  • Rotationsmechanismus, wonach Hersteller in der Reihenfolge des Vertragsschlusses bei der Bestellung berücksichtigt;

Unbedenklich: EU-Rechtskonformität

  • Vertragsbedingungen, die vorsehen, dass bei Absenken des Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens (ApU) unter den Vertragspreis dieser anstelle des Vertragspreises gelten soll;

Unbedenklich: ApU als Untergrenze

  • Verletzung der unionsrechtlichen Grundsätze der Nicht-diskriminierung, Transparenz und Gleichbehandlung

Vor drei Jahren entschied bereits der EuGH, dass das Vergaberecht auf Open-House-Verträge keine Anwendung findet (vgl. Vergabe Aktuell Nr. 722). Öffentliche Auftraggeber dürfen in offenen Zulassungssystemen Verträge ohne Ausschreibung schließen, wenn keine Auswahlentscheidung stattfindet.

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