Vergabe 975
Anforderungen an vergaberechtsfreie Open-House-Verträge
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Open-House-Vertrag kein öffentlicher Auftrag ist (OLG Düsseldorf, 31.10.2018, Verg 37/18):
Unbedenklich: einheitliche Vertragspreise
- Vorgabe einheitlicher Vertragspreise. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Unternehmen aus kaufmännischen Überlegungen von einem Beitritt zu dem Vertrag absehen könnten;
Unbedenklich: Rotationsmechanismus
- Rotationsmechanismus, wonach Hersteller in der Reihenfolge des Vertragsschlusses bei der Bestellung berücksichtigt;
Unbedenklich: EU-Rechtskonformität
- Vertragsbedingungen, die vorsehen, dass bei Absenken des Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens (ApU) unter den Vertragspreis dieser anstelle des Vertragspreises gelten soll;
Unbedenklich: ApU als Untergrenze
- Verletzung der unionsrechtlichen Grundsätze der Nicht-diskriminierung, Transparenz und Gleichbehandlung
Vor drei Jahren entschied bereits der EuGH, dass das Vergaberecht auf Open-House-Verträge keine Anwendung findet (vgl. Vergabe Aktuell Nr. 722). Öffentliche Auftraggeber dürfen in offenen Zulassungssystemen Verträge ohne Ausschreibung schließen, wenn keine Auswahlentscheidung stattfindet.