Vergabe 859
Anpassung der Schwellenwerte zum Jahreswechsel
Die EU-Kommission hat die vergaberechtlichen Schwellenwerte angepasst.
Ab dem 01.01.2018 müssen Auftraggeber Leistungen ab folgenden Schwellenwerten (netto) europaweit ausschreiben:
- Bauaufträge Euro 5.548.000,-- (zuvor Euro 5.225.000,--)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge jeweils gerechnet über Laufzeit, maximal 4 Jahre Euro 221.000,-- (zuvor Euro 209.000,--)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich gerechnet über Laufzeit, maximal 4 Jahre Euro 443.000,-- (zuvor Euro 418.000,--)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen Euro 144.000,-- (zuvor Euro 135.000,--)
§ 106 GWB enthält eine dynamische Verweisung auf die EU-Schwellenwerte. Die neuen Schwellenwerte gelten für alle Vergaben, die nach dem 01.01.2018 begonnen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung.
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