27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1197

Aufhebung wegen Corona-Pandemie

Ein Auftraggeber durfte auf Grund der Corona-Pandemie ein Vergabeverfahren unterbrechen und aufheben, da sich Arbeits- und Auftragssituation wesentlich geändert hatte (OLG Düsseldorf, 10.02.2021, Verg 23/20).

Aufhebungsgrund: neue Bedarfslage

Der Auftraggeber führte für ein Jobcenter ein Vergabeverfahren für Arbeitsvermittlungsmaßnahmen durch. Er begründete die Aufhebung mit der Entwicklung der Corona-Pandemie. Nicht abzusehen sei, ob die Leistung noch benötigt werde oder erbringbar sei. Diese Prognoseentscheidung des Auftraggebers war nach Ansicht des OLG Düsseldorf ermessensfehlerfrei und damit rechtmäßig.

Nachgeschobene Begründung

Der Auftraggeber hat die Begründung während des Nachprüfverfahrens ergänzt und präzisiert. Dies steht der Entscheidung nicht entgegen.

Kein gesetzlicher Aufhebungsgrund notwendig

Das OLG Düsseldorf stellte zudem klar, dass Auftraggeber Vergabeverfahren auch unabhängig von gesetzlichen Aufhebungsgründen aufheben dürfen. Dafür müssen lediglich sachliche Gründe vorliegen – sie darf nicht willkürlich erfolgen.

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