Beihilfe 070
Beihilferecht: Steuervorteile für spanische Fußballvereine legal
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) widerspricht der Kommission zu staatlichen Beihilfen für spanische
Fußballvereine (EuG, 26.02.19, T-865/16).
Steuerbegünstigungen für vier spanische Vereine
Ein spanisches Gesetz aus dem Jahr 1990 verpflichtete alle Profifußballvereine, sich in (Sport-) Aktiengesellschaften (SAG) umzuwandeln. Professionelle Sportvereine, die in den Vorjahren einen Überschuss erwirtschafteten, durften ausnahmsweise weiterhin als Sportvereine tätig sein. Davon machten vier Vereine Gebrauch, denn als Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht profitieren sie von einem ermäßigten Einkommensteuersatz.
EU-Kommission: Steuerregelung als rechtswidrige Beihilfe
Die EU-Kommission stufte diese Steuerregelung als rechtswidrige Beihilfe ein.
EU-Kommission kann Vorteil der Vereine nicht hinreichend nachweisen
Nach Ansicht des EuG würdigte die Kommission den Sachverhalt falsch und wies rechtlich nicht hinreichend nach, dass die Steuerregelung den Fußballvereinen einen Vorteil im Vergleich zu den SAG verschafft.