Vergabe 1278
Bekanntgabe von Unterkriterien im offenen Vergabeverfahren
In offenen Verfahren sind Unterkriterien und deren Gewichtung bekanntzugeben, nicht hingegen die Bewertungsmethode (OLG Frankfurt, 12.04.2022, 11 Verg 11/21).
Umfang der Informationen
Das gilt auch für funktionale Ausschreibungen. Die Bieter müssen sich ausreichend über Kriterien und Modalitäten informieren, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.
Ausnahmen für Informationen zur Methode
Daher kann es Einzelfälle geben, in denen auch die Bekanntgabe der Bewertungsmethode geboten ist, z. B. bei komplexen Auftragsgegenständen und vielschichtigen Bewertungskriterien.