Vergabe 634
BGH: Verzögerte Vergabe von Baukonzessionsvertrag wird teuer
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Mehrvergütung, wenn sich die Vergabe eines Baukonzessionsvertrages verzögert (BGH, 18.12.2014, VII ZR 60/14).
Nachdem sich der Zuschlag eines Baukonzessionsvertrages um fast zwei Jahre verzögert hatte, meldete der Bieter unmittelbar vor der Vertragsunterschrift, dass er Mehrkosten wegen der verzögerten Zuschlagserteilung anmelde. Diese Ansprüche wies der Auftraggeber zurück.
Mehrvergütung nach VOB/B
Der BGH sprach dem Auftragnehmer einen Anspruch auf Mehrvergütung entsprechend § 2 Nr. 5 VOB/B zu. Denn die Parteien hätten den Vertrag wirksam geschlossen. Es läge kein Dissens zum Vertragspreis vor. Die Beteiligten hätten lediglich die Rechtsfrage offen gelassen, ob sich aus der verzögerten Vergabe ein Mehrvergütungsanspruch ergibt.
Kein Ausschluss des Mehrvergütungsanspruchs
Die Erklärungen der Beteiligten zur Mehrvergütung hat der BGH ausgelegt. Hier gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrensrisikos, da der Bieter vor dem verzögerten Zuschlag deutlich gemacht hatte, dass er den Vertrag nur unter Aufrechterhaltung seines Mehrvergütungsanspruches schließen würde.