Vergabe 1011
Bieter ändert Vergabeunterlagen - kein Ausschluss mehr!
Bieter, die ihrem Angebot eigene Geschäftsbedingungen, Lieferkonditionen oder sonstige Änderungen beifügen, dürfen nicht mehr von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (BGH,18.06.2019, X ZR 86/17).
BGH ändert Rechtsprechung
Der BGH kippt damit ausdrücklich seine strenge Rechtsprechung zu Ausschlussgründen. In dem entschiedenen Fall führte ein Bieter eigene Zahlungsbedingungen ein, worauf ihn der Auftraggeber vom Verfahren ausschloss. Nach dem BGH zu Unrecht.
Aufklärung erforderlich - Ausschluss nur ausnahmsweise
Der Auftraggeber hätte zunächst aufklären müssen. Im Übrigen formuliert der BGH folgende Kontrollfrage: Liegt bei Hinwegdenken der Abweichungen immer noch ein vollständiges Angebot vor? Dann darf auf die Abweichungen kein Ausschluss gestützt werden.
Vertrag ohne abweichende Bedingungen
Der Vertrag kommt in diesem Fall zu den Bedingungen des Auftraggebers zustande. Die Abweichungen des Bieters finden keine Beachtung.