Vergabe 572
BMWi: Eckpunkte des neuen Vergaberechts
Das Bundeskabinett soll auf Vorschlag des BMWi am 17.12.2014 über die Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergabe-Richtlinien entscheiden
Wesentliche Neuerungen sind:
• Die Kaskade verliert Stufen GWB
• Zahlreiche inhaltliche Fragen sollen künftig im GWB geregelt werden, z. B. Ausschlussgründe und Anforderungen an Eignung und Zuschlag
VOL/VOF/VOB
• Die VOL/A wird vollständig in die VgV überführt. Die VOF fließt ebenfalls in die VgV ein. Die VOB/A wird weiter gelten.
VgV/SektVO/VSVgV
• Die VgV, SektVO und VSVgV bleiben bestehen. Daneben wird es eine Verordnung für Konzessionsvergaben geben.
EU-Recht 1:1
Die EU-Richtlinien sollen 1:1 umgesetzt werden.
Die neuen Vorschriften sollen bis April 2016 in Kraft treten.
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