15.01.2015Fachbeitrag

Vergabe 591

Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte der Vergaberechtsreform beschlossen. Das Vergaberecht soll moderner und anwenderfreundlicher werden (Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, Beschluss des Bundeskabinetts, 7. Januar 2015).

Anwenderfreundlichkeit fraglich

Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist beim Blick auf die weiterhin komplizierte Struktur und die zahlreichen „Parallelwelten“ der vier Regelungsebenen zweifelhaft.

Veränderte Struktur

Der 4. Teil des GWB bleibt erhalten und wird erweitert. Unterhalb des GWB will der Gesetzgeber nur die VOB als gesonderte Vergabeordnung erhalten. VOL und VOF werden hingegen in die VgV integriert. Unterhalb der Schwellenwerte gilt die VOL allerdings fort. Überdies ist geplant, die Konzessionsrichtlinie in einer neuen, eigenen Verordnung
umzusetzen.

Rahmen für Gesetzesentwurf

Die Eckpunkte bilden den Rahmen für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, den sie im Frühjahr vorlegen will.

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