Vergabe 1176
Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutz für kommende Generationen
Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutz-gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht verlangt strengere Klimamaßnahmen, um die Freiheitsrechte für die Zeit nach 2030 zu wahren (BVerfG, 24.03.2021, 1 BvR 2656/18 u.a.).
Freiheitsrechte eingeschränkt
Zum Teil noch sehr junge Beschwerdeführer hatten das Klimaschutzgesetz aus 2019 angegriffen. Mit Erfolg. Praktisch alle Freiheitsrechte werden durch das Gesetz grund-rechtswidrig eingeschränkt – so der Erste Senat, weil die vorgesehenen Maßnahmen nach 2030 keinen Freiheits-spielraum mehr belassen. Die Bundestag hat auf die Entscheidung reagiert und ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet.
Nicht nur Regeln für die Zeit ab 2030, sondern strengere Maßnahmen bis 2030
In der Presse wurde vielfach berichtet, das BVerfG habe verlangt, für die Zeit nach 2030 konkretere Maßnahmen festzulegen, um das Klimaschutz-Gebot des Art. 20a GG zu erreichen. Das stimmt zwar, aber das BVerfG geht weiter und verlangt, die CO²-Emissionen rechtzeitig vor 2030 mit strengeren Maßnahmen als bisher zu regulieren.
Leitsätze
Folgende Leitsätze sind besonders bemerkenswert:
- Abwägung zwischen Grundrechten und Klimaschutz erforderlich, aber Gewicht Klimaschutz nimmt bei fortschreitenden Klimawandel zu
- Keine Entschuldigung durch wissenschaftliche Ungewissheit oder Fehlverhalten anderer Staaten
- Intertemporale Pflichten zum Umgang mit Natur und Ressourcen