27.12.2017Fachbeitrag

ÖPNV 079

BVerfG: Auskünfte zur DB AG öffentlich zu erteilen

Die Bundesregierung muss Parlamentsanfragen zur Geschäftstätigkeit der DB AG öffentlich beantworten. Sie darf Auskünfte nur im begründeten Ausnahmefall geheim erteilen (BVerfG, 07.11.2017, 2 BvE 2/11).

Geschäftstätigkeit untersteht parlamentarischer Kontrolle

Das BVerfG hat bestätigt, dass die Geschäftstätigkeit der DB AG der parlamentarischen Kontrolle untersteht. Diese Kontrolle könne das Parlament nur ausfüllen, wenn die Bundesregierungen Anfragen zur Geschäftstätigkeit der DB AG öffentlich beantworte. Dies gelte jedenfalls, solange der Bund für die Schienenwege und das Verkehrsangebot nach dem Grundgesetz verantwortlich ist und als Alleineigentümer die Geschäftspolitik der DB AG beeinflussen kann

Geheimhaltungsbedürfnis zu begründen

Soweit die Bundesregierung davon ausgeht, dass die ange-fragten Auskünfte sich auf den Wert der gehaltenen Anteile oder das Geschäftsergebnis der DB AG auswirken könnten, könne dies zwar ein Geheimhaltungsbedürfnis begründen. Dieses Geheimhaltungsbedürfnis müsse die Bundesregierung jedoch umfassend darlegen.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.