06.07.2016Fachbeitrag

Vergabe 728

BVerfG: Streit um Trassen- und Stationsentgelte muss vor den EuGH

Das Bundesverfassungsgericht legt dem EuGH die Frage vor, ob das europäische Eisenbahnregulierungsrecht einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle von Trassenund Stationspreisen nach deutschem Recht entgegensteht (BVerfG, 08.10.2015, 1 BvR 137/13, 1 BvR 3509/13, 1 BvR 1320/14).

Eisenbahnregulierungsrecht

Mehrere Gerichte entschieden, dass Trassen- und Stationsentgelte zur Nutzung der Schieneninfrastuktur einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle unterliegen und düpierten damit die Deutsche Bahn. Diese wandte sich an das Bundesverfassungsgericht mit dem Argument, europäisches Recht sei betroffen und die Frage dem EuGH vorzulegen gewesen, ob das sektorspezifische Eisenbahnregulierungsrecht einer Anwendung des § 315 BGB entgegen stehe.

Frage entscheidungserheblich

Das Bundesverfassungsgericht verwies die Sache zurück an den BHG mit der Auflage, den EuGH anzurufen.

Der seit Jahren bestehende Streit über die Höhe von Trassen- und Stationsentgelte geht damit in eine neue Runde.

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