25.02.2015Fachbeitrag

ÖPNV 066

DB Netz: Zu hohe Trassengebühren

SPNV-Nord gewinnt Prozess um Rückzahlung von Trassengebühren gegen DB Netz AG (LG Frankfurt, 10.12.2014 – 3-08 O 128/13).

Zuschläge für Regionalfaktoren Unzulässig

Der SPNV-Nord hatte wegen überhöhten Gleismieten geklagt – und erhält nun rund sieben Millionen Euro zurück. Die DB Netz AG, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG, hatte vor zehn Jahren die Gleismieten für mehrere nicht rentable Strecken erhöht. Diese Zuschläge, genannt Regionalfaktoren, erklärte die Bundesnetzagentur 2010 für unzulässig.

Weitere Klagen gegen DB Netz AG

Bereits am 01.10.2012 wurde die DB Netz AG zur Rückzahlung von vier Millionen Euro an die Städtebahn Sachsen verurteilt. Auch der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) sowie der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) haben die Tochter der Deutschen Bahn AG auf Rückzahlung zuviel gezahlter Trassengebühren verklagt. Sollten diese Klagen Erfolg haben, wäre die DB Netz AG zu weiteren Rückzahlungen in Millionenhöhe verpflichtet.

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