Vergabe 1216
Direktvergabe der Luca-App rechtswidrig
Das OLG Rostock hat entschieden, dass die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen Vergaberecht verstieß. Das Land darf den Vertrag nicht weiterführen (OLG Rostock, 11.11.2021, 17 Verg 4/21).
Direktvergabe
Das Land hatte eine Lizenz für die Kontaktnachverfolgungs-App direkt und ohne europaweite Veröffentlichung wegen nicht vorhersehbarer Dringlichkeit im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft.
Wettbewerb trotz Dringlichkeit
Der Vertrag ist laut OLG unwirksam. Eine europaweite Ausschreibung sei aufgrund der Dringlichkeit zwar nicht erforderlich gewesen. Dennoch hätte das Land mehrere Angebote einholen und auch das eigeninitativ eingereichte Angebot der Antragstellerin bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen müssen. Auch bei dringlichen Vergaben müsse so viel Wettbewerb wie möglich geboten werden. Mehrere Angebote einzuholen, sei für das Land zumutbar gewesen.
Keine Fortführung des Vertrages
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Einen Antrag auf Fortführung des Vertrages wies das OLG zurück.