Vergabe 820 und ÖPNV 76
Direktvergaben im ÖPNV – EuGH muss entscheiden
Das OLG Düsseldorf hat dem EuGH am 03.05.2017 vier Direktvergaben öffentlicher Aufträge im ÖPNV vorgelegt (VII-Verg 17/16, VII-Verg 18/16, VII-Verg 51/16). Der EuGH muss nun die folgenden grundsätzlichen Fragen klären:
- Ist eine Direktvergabe zulässig, wenn keine Dienstleis-tungskonzession vorliegt? Wenn ja, richtet sich die Vergabe nach der VO (EG) 1370/2007 oder nach den Grundsätzen der Inhouse-Vergabe?
- Darf ein Aufgabenträger direkt vergeben, obwohl er die Tarifkompetenz auf einen Zweckverband übertragen hat?
- Besteht bei einer Gruppe von Behörden die erforderliche Kontrolle der Aufgabenträger, wenn jeder Gesellschafter über die Vergabe seiner Verkehre allein entscheiden kann?
- Gilt das Verbot der Teilnahme an auswärtigen Wettbe-werben nach Art. 5 Abs. 2 lit. b) VO 1370/2007 auch dann, wenn der auswärtige Auftrag im Wege der Direkt- oder Notvergabe vergeben wird?
- Müssen die Voraussetzungen für eine Direktvergabe bei Bekanntmachung oder erst bei Vergabe des Auftrags vorliegen
- Darf ein Betreiber die Selbsterbringungsquote durch sei-ne 100%ige Tochtergesellschaft erbringen?