Vergabe 919
Eignungsnachweis klar nennen
Öffentliche Auftraggeber müssen Anforderungen an Referenzen in der Bekanntmachung transparent machen (OLG Celle, 03.07.2018, 13 Verg 8/17).
Vergleichbarkeit von Referenzen definieren
Bewerber mussten in einem Vergabeverfahren ihre fachliche Eignung mit Referenzen über vergleichbare Aufträge nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber schloss einen Bieter vom Vergabeverfahren aus, weil dessen Referenzen nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar seien. In der Bekanntmachung hatte er aber nicht eindeutig erläutert, wann er eine Referenz für vergleichbar hält.
Mindestanforderungen an Referenzen festlegen
Der Bieter griff seinen Ausschluss vom Vergabeverfahren an. Mit Erfolg! Bieter müssen der Bekanntmachung die Anforderungen an ihre Referenzen eindeutig entnehmen können.