23.06.2017Fachbeitrag

Vergabe 824, Kommunalwirtschaft 126, Energie 76

Energiekonzessionen - Doppelmandatierte Ratsmitglieder nicht grundsätzlich befangen

Ein Ratsmitglied ist nicht allein deshalb befangen, weil es Mitglied des Aufsichtsrates eines Bewerbers um die Konzessionsvergabe ist (OLG Stuttgart, 05.01.2017, 2 U 66/16).

Doppelmandatierung

Die Kommune war an einem Unternehmen beteiligt, welches als Bieter an einem Konzessionsvergabeverfahren teilnahm. Bestimmte Ratsmitglieder, die an der Vergabeentscheidung mitwirkten, saßen zugleich im Aufsichtsrat des Bieters. Das OLG Stuttgart entschied, dass die Voreingenommenheit dieser Ratsmitglieder sich nicht per se aus dem Doppelmandat ergebe. § 46 Abs. 4 EnWG erlaube gerade die Teilnahme von kommunalen Unternehmen an der Konzessionsvergabe.

Voreingenommenheit bei konkreten Tatsachen

Laut OLG Stuttgart ist eine Voreingenommenheit des Ratsmitglieds allein dann anzunehmen, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, wodurch eine Vorfestlegung des Ratsmitglieds angenommen werden kann. Denn die Ratsmitglieder seien bei der Ausübung all ihrer Ämter an die Vorgaben der Gemeindeordnung gebunden.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.