Vergabe 824, Kommunalwirtschaft 126, Energie 76
Energiekonzessionen - Doppelmandatierte Ratsmitglieder nicht grundsätzlich befangen
Ein Ratsmitglied ist nicht allein deshalb befangen, weil es Mitglied des Aufsichtsrates eines Bewerbers um die Konzessionsvergabe ist (OLG Stuttgart, 05.01.2017, 2 U 66/16).
Doppelmandatierung
Die Kommune war an einem Unternehmen beteiligt, welches als Bieter an einem Konzessionsvergabeverfahren teilnahm. Bestimmte Ratsmitglieder, die an der Vergabeentscheidung mitwirkten, saßen zugleich im Aufsichtsrat des Bieters. Das OLG Stuttgart entschied, dass die Voreingenommenheit dieser Ratsmitglieder sich nicht per se aus dem Doppelmandat ergebe. § 46 Abs. 4 EnWG erlaube gerade die Teilnahme von kommunalen Unternehmen an der Konzessionsvergabe.
Voreingenommenheit bei konkreten Tatsachen
Laut OLG Stuttgart ist eine Voreingenommenheit des Ratsmitglieds allein dann anzunehmen, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, wodurch eine Vorfestlegung des Ratsmitglieds angenommen werden kann. Denn die Ratsmitglieder seien bei der Ausübung all ihrer Ämter an die Vorgaben der Gemeindeordnung gebunden.
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