01.06.2016Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 112 und Energie 072

Energiekonzessionen: Netzengelte zwingendes Auswahlkriterium

Kommunen müssen bei der Vergabe von Energiekonzessionen die Höhe der Netznutzungsentgelte berücksichtigen (OLG Düsseldorf, 23.12.2015, VI-2 U (Kart) 4/15)

Preisgünstigkeit relevant

Bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen sind vorrangig die Ziele einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung zu verfolgen. Für das Merkmal der Preisgünstigkeit ist die erwartete Höhe des nicht rabattierten Netznutzungsentgelts der Bieter unbedingt zu berücksichtigen.

Einfluss auf Höhe möglich

Dies begründet das OLG Düsseldorf damit, dass die Netzentgelte ungefähr 20 % der vom Letztverbraucher zu zahlenden Strombezugskosten ausmachen. Der Netzbetreiber habe auch trotz der Regulierung noch ausreichend Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Er könne entscheiden, in welchem Umfang er die Erlösobergrenzen zugunsten seiner Rendite ausschöpfe.

Auswahlkriterien wichtig

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Rechtsprechung strenge Vorgaben für die Wahl und Gewichtung der Auswahlkriterien macht. Anders als bei förmlichen Auftragsvergaben haben Kommunen bei der Vergabe von Energiekonzessionen geringere Spielräume für Auswahlkriterien.

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