18.02.2015Fachbeitrag

Energie 057

Energiekonzessionen: Vertragsnichtigkeit nicht zwingend!

Selbst wenn der Konzessionsvertrag Verstöße gegen das Nebenleistungsverbot enthält, führt dies nicht immer zur Gesamtnichtigkeit (BGH, 07.10.2014, EnZR 86/13).

Nebenleistungsverbot zu beachten
 
Der BGH differenziert in seiner Entscheidung bei Verstößen gegen das Nebenleistungsverbot des § 3 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV):

Relevanz für Auswahlentscheidung?

Wenn die unzulässigen Leistungen Kriterium für die Auswahlentscheidung der Gemeinde waren oder sich in sonstiger Weise auf die Auswahlentscheidung ausgewirkt haben, führt dies zur Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrags. Andernfalls ist nur die unzulässige Vertragsregelung nichtig und nicht der ganze Vertrag.

Frühere Rechtsprechung unklar

Mit dieser Differenzierung entschäft der BGH die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen. Bisher reichte allein der Hinweis eines Bieters, dass eine Vertragsregelung eventuell gegen § 3 KAV verstoßen könnte, um für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu sorgen. Der Wortlaut des § 3 KAV sowie die bisherige Rechtsprechung trafen dazu nämlich keine klare Aussage.

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