05.05.2023Fachbeitrag

Vergabe 1373

Erforderliche Geräte erst ab Auftragsbeginn

Grundsätzlich müssen einem Bieter die für die Leistung erforderlichen Mittel nicht schon bei Angebotsabgabe oder Zuschlag zur Verfügung stehen (OLG Düsseldorf, 08.02.2023, Verg 17/22).

…nicht schon ab Teilnahmeantrag

Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Leistungsbeginn über notwendige Mittel verfügen.

Ausnahmen sind transparent bekannt zu machen

Aus den Vergabeunterlagen muss sich mit der erforderlichen Klarheit und Eindeutigkeit ergeben, wenn der öffentliche Auftraggeber ausnahmsweise abweichend vom Regelfall fordert, dass die erforderlichen Mittel bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sein müssen.

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