Vergabe 1373
Erforderliche Geräte erst ab Auftragsbeginn
Grundsätzlich müssen einem Bieter die für die Leistung erforderlichen Mittel nicht schon bei Angebotsabgabe oder Zuschlag zur Verfügung stehen (OLG Düsseldorf, 08.02.2023, Verg 17/22).
…nicht schon ab Teilnahmeantrag
Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Leistungsbeginn über notwendige Mittel verfügen.
Ausnahmen sind transparent bekannt zu machen
Aus den Vergabeunterlagen muss sich mit der erforderlichen Klarheit und Eindeutigkeit ergeben, wenn der öffentliche Auftraggeber ausnahmsweise abweichend vom Regelfall fordert, dass die erforderlichen Mittel bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sein müssen.