Kommunalwirtschaft 121
EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar anwendbares Recht. Handlungsbedarf für die Umsetzung der neuen Vorschriften besteht bereits jetzt, wenn Bußgelder vermieden werden sollen.
Wesentliche Neuerungen
- DSGVO ersetzt im nicht-öffentlichen Bereich in weiten Teilen bestehendes nationales Recht.
- Neue Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten anstelle der bisherigen gesetzlichen Erlaubnistatbestände.
- Erweiterte Vorgaben für Einwilligungserklärungen.
- Erhöhte Informationsanforderungen gegenüber der betroffenen Person.
- Verpflichtung zur Durchführung einer umfassenden Datenschutzfolgenabschätzung für bestimmte (auch laufende) Verarbeitungen.
- Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen erfordert angemessenes Datenschutz-Compliance-System.
- Verpflichtung öffentlicher Stellen, künftig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
- Erhöhter Bußgeldrahmen von bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen.